Die Übergangsfrist zur Nachrüstung von Rauchwarnmeldern in Wohngebäuden in Rheinland-Pfalz endet am 12. Juli 2012.

Bereits seit 2007 müssen alle Neubauten in Rheinland-Pfalz mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet werden. Seitdem bestand eine Übergangsfrist, in der auch bestehende Wohnungen mit Rauchwarnmeldern nachgerüstet werden müssen. Diese endet am 12. Juli 2012. In jedes Schlaf- und Kinderzimmer sowie in jeden zur Flucht notwendigen Flur bzw. jedes Treppenhaus muss nun ein Rauchwarnmelder montiert werden.

Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie beim Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz oder unter www.rauchmelder-lebensretter.de.